Exportbeschränkungen für Seltene Erden aus China: Überblick und Leitfaden für die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung
Für jede Bestellung ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich
Veröffentlicht: Mai 2025
Am 4. April 2025 gaben das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) und die Allgemeine Zollverwaltung (GAC) gemeinsam die Einführung von Ausfuhrkontrollen für eine Reihe von Seltenerdmetallen bekannt, darunter sogenannte leichte und schwere Seltenerdmetalle sowie Hochleistungs-Dauermagnete (z. B. NdFeB), die Dysprosium und/oder Terbium enthalten.
Die Ankündigung zielt zwar allgemein auf den globalen Exportmarkt ab, ist jedoch eine Reaktion auf die umfassenden Zölle der USA, die für die meisten aus China stammenden Waren eine Abgabe von 145 % vorsehen und darauf abzielen, die Lieferungen für Verteidigungs- und Dual-Use-Anwendungen einzuschränken, die gegen Chinas Interessen eingesetzt werden könnten.
Die neuen Exportkontrollmaßnahmen stellen kein generelles Exportverbot dar. Vielmehr schreiben sie vor, dass Lieferanten in China zunächst eine Ausfuhrgenehmigung beantragen müssen, bevor sie ausländische Bestellungen ausführen können. Dies ermöglicht es Peking, Lieferungen an bestimmte Unternehmen, Branchen oder Regionen mit höchster Präzision zu unterbinden.
Dieses Whitepaper bietet einen Überblick über die neuen Vorschriften und erläutert den Prozess, den Lieferanten gemeinsam mit den Endnutzern durchlaufen müssen, um eine Ausfuhrgenehmigung für die beschränkten Materialien zu erhalten.
„Die Lieferanten empfehlen, die erforderlichen Informationen zusammenzustellen und den Antrag drei bis vier Monate vor dem gewünschten Liefertermin einzureichen, um eventuelle Bearbeitungsverzögerungen auszugleichen.“
– Ryan Castilloux | Geschäftsführer bei Adamas Intelligence
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